Kurzarbeitsmodell

KURZARBEIT IM ÜBERBLICK

In vielen Unternehmen und Organisationen hat das Ziel, möglichst viele Arbeitsplätze über die aktuelle Corona Krise hinaus zu erhalten, oberste Priorität. Dazu hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ein Kurzarbeitsmodell entwickelt.

Das Kurzarbeitsmodell bietet ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, die Arbeitszeit zeitlich befristet herabzusetzen. Die gegenüber dem normalen Beschäftigungsverhältnis entstehenden Ausfallstunden werden vom AMS in Form von Pauschalsätzen bis zu einer Höhe von 90% des Nettoentgeltes ersetzt.
 
Zur Abrechnung dieser Ausfallstunden sind dem AMS im Nachhinein genaue Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und angefallene Ausfallstunden zu übermitteln.

TIP hat das Arbeitszeitmodell „Kurzarbeit“ bereits bei ca. 20 Zeiterfassungskunden erfolgreich umgesetzt.

Dabei wurden folgende Eckpunkte berücksichtigt: 

  • Kurzarbeit kann für das Unternehmen gesamt oder nur für einzelne MitarbeiterInnen bzw. Mitarbeitergruppen hinterlegt werden.
  • Kurzarbeit kann mit gleichbleibenden oder mit unterschiedlichen Prozentsätzen hinterlegt werden.
  • Bestehende Zeitguthaben werden eingefroren und werden nur bei expliziter Konsumation von Zeitausgleich reduziert.
  • Ausfallstunden werden automatisch gebucht; auch ggf. anfallende Mehrstunden werden korrekt berücksichtigt.
  • Bei Urlaubskonsum oder Zeitausgleich erfolgt keine Buchung von Ausfallstunden.
  • Je MitarbeiterIn bzw. Mitarbeitergruppe können unterschiedliche Zielprozentsätze hinterlegt werden, um ein laufendes Monitoring der Ausfallstunden zu gewährleisten.

Bei Fragen zum Thema Kurzarbeit oder zur Umsetzung können Sie sich unter bertram.ruetzler@tip.co.at oder unter der Nummer +43 5572 33280 213 jederzeit bei uns melden.

Wir stehen Ihnen mit unserem Know-How beim Umstieg auf Kurzarbeit gerne unterstützend zur Seite.

Kurzarbeit