Homeoffice-Pauschale

Mit dem Nationalratsbeschluss vom 24. Februar 2021 wurde eine neue Homeoffice-Regelung beschlossen. 

Darin ist unter anderem Folgendes geregelt: 

  • Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine „nicht steuerbare Homeoffice-Pauschale in der maximalen Höhe von €3,- je Tag“ vereinbart werden.
  • Diese Pauschale steht jedem Arbeitnehmer ausschließlich für maximal 100 Tage im Kalenderjahr zu.
  • Als Homeoffice-Tage zählen nur solche Tage, an denen die „berufliche Tätigkeit ausschließlich in einer Wohnstätte erbracht wird“.
  • Die Anzahl der Home-Office-Tage ist je Monat jedenfalls am Lohnkonto anzuführen und auf dem Lohnzettel (L16) bekanntzugeben.

Unsere HR360 Software bietet hier die Möglichkeit, Homeoffice zu planen sowie als eigene Zeitart zu erfassen, die gestempelten Homeoffice-Tage zu zählen und den Homeoffice-Tages-Zähler in Ihr Lohn- und Gehaltssystem überzuleiten.

Kontaktieren Sie uns – wir konfigurieren die Erweiterungen in Ihrem HR360 System:

  • Anlage einer neuen Zeitart (falls nicht bereits vorhanden)
  • Konfiguration des Tageszählers
  • Gegebenenfalls Aufnahme in die Lohnüberleitung

 

Bei Fragen steht das HR360-Team gerne zur Verfügung!

Ihr Ansprechpartner