Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die TIP gegenüber einem Vertragspartner (Kunde) erbringt, insbesondere für die Lieferung von Hard- und Software und der Erstellung von Software-Programmen.
1.2. Die AGB können bei TIP angefordert und im Internet unter www.tip.co.at/agb/ abgerufen werden. Eventuelle Änderungen in den AGB werden über die Internetadresse von TIP www.tip.co.at/agb/ bekannt gegeben. TIP wird etwaige Änderungen dem Kunden per E-Mail oder über die Internet-Adresse www.tip.co.at/agb/ mitteilen, die dann vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft treten. Davon abgesehen erfordern andere Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages die Unterfertigung durch vertretungsbefugte Organe von TIP. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit jedenfalls einer schriftlichen Protokollierung und der Unterfertigung durch vertretungsbefugte Organe von TIP.
1.3. Die für die jeweiligen Leistungen schriftlich definierten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen, bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Diese AGB gelten vorrangig vor allen anderen Vertragsbestandteilen und sind im Fall eines Widerspruches vorrangig anzuwenden.
1.4. Diese AGB haben in ihrem oben beschriebenen Anwendungsbereich auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird, eine uneingeschränkte rechtliche Geltung.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine allfällige rechtlich unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Dasselbe gilt für Regelungslücken.
1.6. Vertragsbedingungen des Kunden, welche von diesen AGB abweichen oder diesen entgegenstehen, werden selbst bei Kenntnis von TIP nur dann wirksam, wenn TIP diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt und diese durch vertretungsbefugte Organe von TIP unterfertigt und rückübermittelt wurden.
1.7. Mit Vertragsunterfertigung, mit der Bestellung des Kunden, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheines, spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung nimmt der Kunde diese AGB an.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für einen Vertragsabschluss ist ausschließlich das jeweilige Angebot von TIP mit der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die Angebote von TIP sind - auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. TIP behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschlusses auch ohne Gründe abzulehnen. Erteilt der Kunde TIP einen Auftrag, so ist er an diesen ab dessen Zugang bei TIP gebunden.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags in Schriftform (z.B. durch eine schriftliche Auftragsbestätigung) zustande es sei denn, dass TIP zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat (z.B. durch Tätig-Werden aufgrund eines mündlich erteilten Auftrages), dass TIP den Auftrag annimmt. Eine Auftragsannahme erfolgt unter dem Vorbehalte der Liefer- und Leistungsmöglichkeit.
2.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von TIP, unterfertigt durch ein vertretungsberechtigtes Organ von TIP, möglich. Ist TIP mit einem Storno einverstanden, so hat TIP das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten, eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
2.4. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich garantiert, haftet TIP nicht dafür, dass die Lieferungen und Leistungen von TIP allen funktionalen Anforderungen des Vertragspartners entsprechen und mit den vorhandenen und vorgesehenen Systemen zusammenarbeiten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Werbeaussagen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Angestellten der TIP sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise und Zahlung
3.1. Alle von TIP genannten Preise sind in Euro exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Transport, Versicherung, Erstellung einer Dokumentation, Schulung und allfälliger Zoll sowie sonstigen Gebühren, Steuern und Abgaben und EX WORK ab dem Sitz von TIP zu verstehen. Der Kunde schuldet TIP das in der Auftragsbestätigung oder sonst vereinbarte Entgelt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. TIP behält sich Druckfehler, Irrtümer, technische, funktionelle bzw. preisliche Änderungen vor. Preisangaben in Preislisten, Prospekten, Katalogen oder im Internet stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss. Preisangaben sind auch für Nachbestellungen unverbindlich. Die Angebotspreise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Leistung erhöhen, so ist TIP berechtigt, die Preise anzupassen.
3.2. Die Kosten von Programmträgern (z.B. DVD, Sticks, usw.) samt allfälliger Gebühren, sowie allfälligem Aufstellen, Zusammenstecken, In-Betrieb-Nehmen, Installation, Anpassungen, Datenübertragungen, Wartung, Schulung, Erklärungen und sonstigenDienstleistungen sind nicht inkludiert und werden, auch wenn diese für eine Benutzung nützlich oder erforderlich sind, gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht gesondert vereinbart, wird bei allen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von TIP zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder, Mehrkosten wegen Überstunden oder Wochenend- und Feiertagsarbeit werden dem Kunden gesondert nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Bei Aufträgen mit trennbaren Leistungen ist TIP berechtigt Teilleistungen mit entsprechenden Teilabrechnungen vorzunehmen.
3.4. Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonti bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (z.B. per E-Mail) erfolgen.
3.5. TIP ist berechtigt, alle laufend (d.h. nicht einmalig) zu bezahlenden Entgelte auch unterjährig einseitig anzupassen.
3.6. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch TIP. Bei Zahlungsverzug ist TIP berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten sowie Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen.
3.7. TIP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder den Zugang des Kunden zur Verwendung der Software zu unterbinden und/oder die gesamte Software des Kunden zu deaktivieren.
3.8. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegenüber TIP und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von TIP nicht anerkannter Ansprüche des Kunden gleich welcher Art.
3.9. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei TIP zu erheben. Bei Ablauf der Frist, erkennt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und dem Betrag nach an. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird TIP diese überprüfen und anhand des Überprüfungsergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.
3.10. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, verrechnet TIP die Aufträge zu dem am Tage der Leistungserbringung gültigen Kostensatz und der verwendeten Arbeitszeit. TIP ist nicht verpflichtet, mitzuteilen, wenn die Reparaturkosten die Anschaffungskosten übersteigen.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und anerkennt, dass TIP in einem hohen Grad auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist und ein Projekt kundenseitig personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen erfordert. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine verantwortliche Person, die auf Seite des Kunden mit der Projektbearbeitung und -umsetzung betraut ist, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Ohne einen Grund zu nennen kann TIP diese verantwortliche Person ablehnen, sodass der Kunde verpflichtet ist, eine andere verantwortliche Person zu bestellen.
4.2. Soweit ausdrücklich bestellt, erstellt oder liefert TIP in jedem Fall lediglich die Basissoftware ohne Inhalte und ohne Anpassung. Die Ausarbeitung individueller Programme erfolgt nur sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und basiert auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmitteln. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass TIP diese Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel vollständig und rechtzeitig erhält. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß. Der Kunde ist verpflichtet, TIP die benötigten Inhalte im geforderten Format auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. TIP ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, den vom Kunden gelieferten Input in irgendeiner Weise zu überprüfen. Soweit nicht ausdrücklich zugesichert, ist TIP nicht verpflichtet, Wartung anzubieten oder durchzuführen.
4.3. Grundlage für die Erstellung von Angeboten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die TIP gegen Kostenberechnung aufgrund der TIP vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. dem Kunden zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche sind gesondert zu bezahlen und verschieben den Terminplan entsprechend.
4.4. TIP übernimmt keine Haftung dafür, dass die Leistung allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, mit anderer Soft- oder Hardware des Vertragspartners zusammenarbeitet, oder jederzeit fehlerfrei funktioniert.
4.5. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich, rechtlich oder wirtschaftlich unmöglich oder untunlich ist, wird TIP dies dem Kunden mitteilen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann TIP die Ausführung ablehnen. Die bis dahin für die Tätigkeit von TIP angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige weitere Kosten sind vom Kunden zu ersetzen. In jedem Fall ist TIP einseitig berechtigt, jederzeit Konstruktions- und konzeptionelle Änderungen vorzunehmen.
4.6. Der Kunde ist weiters TIP gegenüber verpflichtet, alle rechtlichen Voraussetzungen, Bedingungen und/oder Auflagen für das Ablaufen der bestellten Software zu schaffen. Wenn die Software von TIP auf einer anderen Software aufsetzt oder mit einer anderen Software interagiert, so ist der Kunden alleine für die rechtmäßige Lizensierung dieser anderen Software verantwortlich. TIP trifft diesbezüglich keine Prüf- und/oder Hinweispflicht. Der Kunde verpflichtet sich, die von TIP gelieferte und/oder erstellte Software nicht gesetzeswidrig einzusetzen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Wenn TIP Kenntnis von behaupteten Rechtsverletzungen des Kunden erlangt, dann ist TIP berechtigt, die gesamte Software des Kunden zu deaktivieren, unter anderem aber nicht abschließend, auch um eine eigene Haftung von TIP zu vermeiden.
4.7. TIP ist berechtigt, die Benutzung der von TIP gelieferten und/oder erstellten Soft- und Hardware selber oder durch einen Vertreter zu überprüfen. Dazu hat der Kunde TIP oder dem Vertreter von TIP Zugang zu den Geschäftsräumlichkeiten und zu all jenen Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich die IT-Infrastruktur befindet, auf der von TIP gelieferte und/oder erstellte Soft- und Hardware abläuft. Der Kunde ist verpflichtet, TIP Zugang zu dem IT-System, auf dem die von TIP hergestellte Software oder die von TIP gelieferte Hardware abläuft, gewähren. TIP darf auf den Systemen des Kunden Befehle, insbesondere Systembefehle ausführen und eine Prüfsoftware einspielen, insbesondere um die tatsächliche Benutzung der von TIP gelieferten und/oder erstellten Soft- und Hardware zu prüfen.
4.8. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jeder Termin von TIP steht weiters unter dem Vorbehalt, dass TIP selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird bzw. benötigte Leistungen erhält. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm unterfertigte Leistungsbeschreibung, zur Verfügung stellt und seiner laufenden Mitwirkungspflicht nachkommt. Der Kunde trägt den Aufwand seiner in diesem Punkt beschriebenen Mitwirkungspflicht selber und aus Eigenem.
5. Soft- und Hardware
5.1. TIP erstellt die Software nach dem Pflichtenheft und speichert diese auf einen Server von TIP und teilt dies sowie die Zugangsdaten dem Kunden mit. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde nur berechtigt, die von TIP erstellte Software auf den Servern von TIP zu benutzen. In keinem Fall erhält der Kunden den Sourcescode einer Software, außer dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
5.2. Soft- oder Hardware, Soft- oder Hardwareanpassungen und/oder jede Mangelbehebung bedürfen für den jeweiligen Soft- oder Hardwareteil einer Abnahme, spätestens vier Wochen ab Zur-Verfügung-Stellung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistung von TIP anhand der Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt Mitwirkungen oben angeführten, zur Verfügung gestellten Testdaten zu prüfen und darüber ein Protokoll zu erstellen. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Soft- oder Hardware, Hard- oder Softwareanpassungen und/oder jeder Mangelbehebung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Soft- oder Hardware im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Soft- oder Hardware jedenfalls als abgenommen.
5.3. Alle Lieferungen und Leistungen von TIP erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Lieferungen und/oder Leistungen entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen. TIP kann bis zu diesem Zeitpunkt die Herausgabe der Soft- oder Hardware zurückbehalten. Vor diesem Zeitpunkt ist eine Benutzung, Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Verarbeitung oder sonstige Verfügung ohne die ausdrückliche Zustimmung von TIP jedenfalls nicht zulässig. TIP behält sich das Recht vor, auszuliefernde Soft- oder Hardware mit einem Ablaufdatum zu versehen, um unberechtigte Nutzungen zu vermeiden.
5.4. Soweit TIP ausdrücklich und schriftlich der Herausgabe an einer Software zugestimmt hat, ist TIP nacheigener Wahl auch berechtigt, die Lieferung oder Leistung auf einem Datenträger, per E-Mail oder auf einem Server von TIP zur Verfügung zu stellen und dem Kunden den Abruf über einen Link zu ermöglichen. Im letzteren Fall wird TIP den Kunden über die Abrufbereitschaft informieren und die Lieferung oder Leistung mindestens zwei Wochen abrufbereit halten, danach kann TIP den Link deaktivieren. Die Lieferung gilt als erbracht sobald der Kunde die Möglichkeit hatte, die Lieferung oder Leistung abzurufen, unabhängig davon ob der Kunde von der Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht hat. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt des Absendens des Datenträgers oder E-Mails bzw. zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Links zum Abrufen an den Kunden über.
5.5. Bei der Lieferung von Hardware geht die Gefahr beim Absenden der Hardware durch TIP auf den Kunden über. TIP ist nicht verpflichtet, eine Versicherung für den Transport abzuschließen. Jegliche Gewährleistung an Hardware wird ausschließlich am Hauptgeschäftssitz von TIP erbracht.
5.6. Wenn der Kunde sowohl Soft- als auch Hardware oder mehrere unterschiedliche Teile von Soft- und/oder Hardware bei TIP bezieht, ist jeder Teil jeweils als von allen anderen komplett getrenntes Geschäft zu betrachten. Eine Leistungsstörung gleich welcher Art bei einem derartigen Geschäft kann nicht zu einer rechtlichen Folge betreffend das andere Geschäft führen. Die Anfechtung von Verträgen z.B. wegen Irrtums, Wegfalls der Geschäftsgrundlage, laesio enormis, etc. durch den Kunden ist einvernehmlich ausgeschlossen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Lieferungen und Leistungen von TIP entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. TIP ist berechtigt, von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abzuweichen, soweit dadurch der Einsatzzweck der Software nicht vereitelt wird. TIP weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass Funktionsstörungen ausgeschlossen werden können.
6.2. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Wahl von TIP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit bleiben außer Betracht. Die Gewährleistungs- und Haftungspflicht von TIP erlischt jedenfalls, sobald Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens TIP vom Kunden oder von Dritten vorgenommen wurden. Kaufgegenstand ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung in ihren wesentlichen und überwiegenden Funktionen brauchbar ist. TIP übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel von wesentlichen Programmfunktionen beschränkt. Für die Mängelbehebung muss der Kunde TIP alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen insbesondere den uneingeschränkten Zugriff zum Computersystem ermöglichen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Monate nach dem Abrufbarstellen oder Absenden der Lieferung oder Leistung. Der Kunde ist verpflichtet die Software umfassend zu testen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen.
6.4. TIP kann Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die nicht von TIP vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen dem Kunden in Rechnung stellen.
6.5. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
6.6. Ansprüche des Kunden sind jedenfalls der Höhe nach mit dem unter dem jeweiligen Auftrag von TIP tatsächlich erhaltenen Entgelt beschränkt. Bei laufenden Entgelten sind Ansprüche des Kunden der Höhe nach mit dem unter dem im Kalendermonat von TIP tatsächlich im Monat der erstmaligen Anspruchsankündigung erhaltenen Entgelt beschränkt. Regressansprüche (z.B. aber nicht abschließend nach dem Produkthaftungsgesetz) werden ausgeschlossen.
6.7. Zusätzlich haftet TIP für Schäden grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist jeweils die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie der Ersatz von Schäden wegen Datenverlusten.
6.8. Die Geltendmachung aller Ansprüche des Kunden setzt voraus, dass der Kunde seine Ansprüche unverzüglich, detailliert und nachvollziehbar begründet aufgezeigt hat, anderenfalls verfallen die Ansprüche des Kunden.
6.9. TIP haftet nicht insbesondere für erforderliche Mehrleistungen, Mängel, Verzug, Nichterfüllung, Fehler, Störungen oder Schäden im Zusammenhang mit:
- Programmen, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden.
- unsachgemäßer Bedienung.
- geänderten Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen oder Parametern.
- der Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel oder Datenträger.
- anormalen Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen).
- Transportschäden.
- Computerviren, sowie deren Entfernung oder die Behebung der dadurch entstandenen Schäden.
- Einwirkungen, die durch von Seiten des Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind.
- der Installation von Drittsoftware oder Änderung der Konfiguration des Systems durch den Kunden oder einen Dritten.
- schädlicher Einwirkung von Drittsoftware auf die vertragsmäßig vom Auftragnehmer zu wartenden Softwarepakete.
- Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften.
- einer nicht widmungsgemäßen Verwendung der Softwareprogramme.
- der Beseitigung von durch den Kunden oder Dritte verursachten Fehlern.
- Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen Schnittstellenanpassungen oder
- Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingter Überspannung oder Feuchtigkeit oder
- dem Betrieb mit einer falschen Stromart oder Stromspannung sowie dem Anschluss an ungeeigneten Stromquellen und Anschlüsse.
6.10. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon Rechte Dritter verletzen oder Dritte gegenüber dem Kunden Rechte am Vertragsgegenstandes geltend machen, so hat der Kunde TIP unverzüglich und umfassend darüberzu informieren. TIP ist nach eigener Wahl berechtigt, (a) den Vertragsgegenstand so ändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden,(b) dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, (c) im Namen vom Kunden aber auf eigenen Kosten gerichtlich und/oder behördlich gegen die Rechte Dritter gleich in welcher Art vorzugehen und/oder (d) den einen Vertragsgegenstand durch einen anderen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Rechte Dritter verletzt.
6.11. Bei von Dritten bezogenen Leistungen hat der Kunde gegenüber TIP nur jene gegenüber seinem Vertragspartner zustehen. TIP ist berechtigt, die Ansprüche gegenüber seinem Vertragspartner an den Kunden mit schuldbefreiender Wirkung für alle Ansprüche des Kunden gegenüber TIP gleich welcher Art abzutreten.
7. Datenschutz
7.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass TIP den Namen, Internet-Adressen sowie die Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste setzen kann und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung stellen kann. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
7.2. Der Kunde garantiert gegenüber TIP, dass er alle erforderlichen Berechtigungen und Zustimmungen für die auf den Servern von TIP verarbeiteten Daten und allenfalls an TIP übermittelten Daten und für die von TIP im Zuge der Zusammenarbeit zu verarbeitenden Daten hat.
7.3. TIP wird Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Kunden verwenden. TIP kann ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Kunden zur Durchführung von Datenverarbeitungen heranziehen. Soweit der Kunde verpflichtet ist, Daten, die TIP für den Kunden verarbeitet, zu löschen oder richtig zu stellen oder Auskunft darüber zu erteilen, hat der Kunde dies selber und eigenständig durchzuführen. Kommt der Kunde einer Löschungs-, Richtigstellungs- oder Auskunftsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist TIP berechtigt, diese Verpflichtung im Namen und auf Rechnung des Kunden selber zu erfüllen. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist TIP berechtigt, die Daten des Kunden, die TIP verarbeitet, unverzüglich und ohne Vorwarnung zu löschen.
7.4. TIP ist nicht verpflichtet die Daten, die TIP für den Kunden speichert, öfter als einmal alle zwei Monate zu sichern. Darüber hinaus ist TIP zu keinen anderen Datensicherungsmaßnahmen verpflichtet.
8. Rücktritt
8.1. TIP ist unter anderem berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn
- die Ausführung der Lieferung oder Leistung oder der Beginn oder die Weiterführung aus Gründen, die TIP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.
- begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und der Kunde auf Begehren von TIP weder Vorauszahlung leistet, noch eine taugliche Sicherheit erbringt.
- der Leistungsgegenstand Rechte Dritter verletzt wird.
- über das Vermögen der Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder der Kunde bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
8.2 Im Fall des Rücktritts oder der Rückabwicklung, gleich durch wen und gleich aus welchem Grund, verliert der Kunde jedes zuvor eingeräumte Benutzungsrecht. Im Fall einer Vertragsbeendigung oder Rückabwicklung, kann TIP bereits vereinnahmte Entgelte behalten und ist berechtigt, für bisherige (Teil-)Lieferungen und Leistungen Bezahlung auf der Basis der vereinbarten Preisen zu verlangen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden (noch) nicht übernommen wurde, sowie für von TIP erbrachte Vorbereitungshandlungen. TIP kann zusätzlich auch noch die Rückstellung bereits erbrachter Leistungen verlangen.
8.3 Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von TIP zu verantworten sind, oder tritt TIP berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für TIP entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 25% des Gesamtauftragswerts als vereinbart. Wenn TIP mit der Erfüllung begonnen hat, ist ein Rücktritt durch den Kunden ausgeschlossen.
8.4 Im Fall des Rücktrittes auch nur betreffend einer Teilleistung oder Teillieferung ist TIP zu keinen weiteren Leistungen oder Lieferungen gegenüber dem Kunden verpflichtet, auch wenn diese komplett andere Verträge betrifft.
8.5 Wenn TIP für den Kunden eine Domain hält, ist der Kunde im Fall der Vertragsbeendigung gleich aus welchem Rechtsgrund alleine für die Übertragung und den Erhalt einer allfälligen Domain des Kunden verantwortlich. TIP trifft diesbezüglich keinerlei Haftungen oder Pflichten für Handlungen gleich welcher Art.
9. Urheberrecht
9.1. Soweit nicht anders geregelt ist, erhält der Kunde ein einfaches, über Internetzugang auszuführendes Benutzungsrecht der von TIP erstellten Software auf dem Server von TIP. Das Benutzungsrecht des Kunden ist auf den bei Vertragsunterfertigung mitgeteilten und – soweit keine Mitteilung erfolgte – aus den Umständen ersichtlichen Zweck, mindestens aber auf den eigenen Geschäftszweck des Kunden, beschränkt. Soweit eine Softwaremiete vereinbart ist, ist das einfache Benutzungsrecht auf die vereinbarte Vertragsdauer, längstens auf die Dauer von 7 Jahren beschränkt, danach muss der Kunde die Software löschen und die Löschung TIP nachweisen. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, erhält der Kunde das Benutzungsrecht der Software ausschließlich auf einem Server von TIP. Der Kunde ist nicht berechtigt, von TIP erhaltene Lieferungen oder Leistung zu verbreiten, vermieten, bearbeiten, verändern oder Dritten Rechte daran einzuräumen. Sollte der Kunde ohne die Zustimmung von TIP die Software vervielfältigen, verbreiten bearbeiten, anpassen oder kopieren, z.B. aber nicht abschließend für andere Länder oder andere Firmensparten, ist TIP berechtigt pro Verstoß eine Konventionalstrafe in der Höhe des ursprünglichen Auftragswertes aller mit dem Verstoß in direkten oder indirekten Zusammenhang stehenden Leistungen von TIP in Rechnung zu stellen.
9.2. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei TIP. Auch bei eigens für einen Kunden hergestellter Individualsoftware ist TIP berechtigt, diese Software oder Teile davon auch Dritten gegenüber zu verwerten. In keinem Fall erhält der Kunde den Source Code zur Verfügung gestellt. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben und der Kunde tritt das allumfassende zeitlich und örtlich unbeschränkte Werknutzungsrecht dran an TIP ab.
9.3 Der Kunde darf keine Copyright- und Eigentumsvermerke löschen oder verändern.
9.4. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei TIP in Auftrag zu geben.
9.5. Wenn TIP dem Kunden ausdrücklich das Rechts eingeräumt hat, die Software auf einem eigenen Server zu benutzen, so ist dies auf die bestehende Hardware des Kunden an seinem in der Auftragsbestätigung angegebenen Sitz beschränkt. Bei einem eventuellen Standortwechsel oder Hardwarewechsel ist TIP berechtigt, den Preis neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
9.6. TIP überträgt keine Rechte gleich welcher Art betreffend die Software von Drittfirmen. Für die Benutzung von Software, die nicht von TIP erstellt wurde, hat der Kunde selber und auf eigene Kosten um alle erforderlichen Berechtigungen gleich welcher Art, insbesondere zur Benutzung und/oder Bearbeitung zu sorgen. Dies gilt auch für auf Hardware mitgelieferter oder allenfalls vorinstallierter Software. TIP berät nicht, welche und wie viele Benutzungsrechte ein Kunde benötigt. Diesbezüglich hat sich der Kunde selber und auf eigene Kosten zu informieren.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich (z.B. per E-mail) erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, jede relevante Änderung (z.B. Änderungen seines Namens, der Geschäftsanschrift, des Sitzes, der E-Mail-Adresse oder des zuständigen Mitarbeiters) bzw. Änderung der Rechtsform, bis zur endgültigen Erfüllung des Vertrages umgehend schriftlich an TIP mitzuteilen. Gibt der Kunde Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von TIP als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebenen Daten erfolgen.
10.2. TIP ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Der Kunde darf Rechte gegenüber TIP nicht abtreten oder übertragen.
10.3. Bei Pönalen, die der Kunde TIP schuldet, ist das richterliche Mäßigungsrecht einvernehmlich ausgeschlossen.
10.4. Der Kunde verpflichte sich zur Loyalität gegenüber TIP. Der Kunde wird jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern von TIP während der Dauer der Zusammenarbeit und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Kunde ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
10.5. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber TIP, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren, wenn in diesen AGBs keine kürzeren Fristen vorgesehen sind, nach 12 Monaten.
10.6. Erfüllungsort ist Dornbirn. Gerichtsstand ist der Hauptsitz von TIP. Es gilt österreichisches Recht unter dem Ausschluss des UNCITRALS und von Verweisnormen.
Gerne stellen wir Ihnen unsere AGBs als PDF zum Download bereit.